WÄRMEDAHEIM Meisterbetrieb finden

Photovoltaik 2026

Wer 2026 startet, sichert sich 20 Jahre feste Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich – und ab 2027 ist der Wegfall der festen Vergütung für kleine Anlagen geplant (noch nicht beschlossen). Wer jetzt in Betrieb geht, sichert die heutigen Konditionen für 20 Jahre.

Schon startklar? Deine PLZ genügt – wir zeigen dir direkt den Meister:

Stand: 26. Juli 2026

Ertrags- & Wirtschaftlichkeitsrechner

Photovoltaik-Einspeisevergütung & Wirtschaftlichkeit 2026 berechnen

Nicht nur die garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre – auch Eigenverbrauch und Stromkosten-Ersparnis. So siehst du die volle Wirtschaftlichkeit deiner Anlage.

Kalibriert an echten Messwerten aus PV-Anlagen in der Region – kein Standard-Rechner

Deine Angaben

Dein Stromverbrauch
Speichergröße
Jahresverbrauch kWh – geschätzt. Kennst du ihn genau? Einfach überschreiben.

Angestrebte Autarkie – Anteil deines Verbrauchs aus Solar (anpassbar, realistisch gedeckelt):

60 %
realistischrealistisch für deine Anlage:

Dein geschätzter Nutzen

Nutzen über 20 Jahre

PV-Projekt persönlich durchrechnen lassen

Grobe Orientierung – ohne Gewähr, keine Zusage. Stand 26. Juli 2026. Jahresertrag je kWp, Eigenverbrauch und – falls eingerechnet – Strompreis und dessen Steigerung sind Annahmen bzw. Erfahrungswerte; deine tatsächlichen Werte hängen stark von Dach, Verbrauch, Nutzung und Wetter ab. Die Sätze 7,78 / 12,34 ct gelten für Inbetriebnahme bis 31.07.2026; ab 01.08.2026 gelten 7,71 / 12,23 ct (≤ 10 kWp). Die garantierte Einspeisevergütung ist gesetzlich fix; die Stromkosten-Ersparnis ist eine Modellrechnung und kann abweichen. Maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Amtliche Sätze: Bundesnetzagentur.

Der Überblick

Was du dir 2026 sicherst – und was für 2027 auf dem Tisch liegt

Das zahlt der Netzbetreiber gerade

Bis 10 kWp fließen dir 7,78 ct je eingespeister kWh zu (Überschuss) bzw. 12,34 ct (Voll) – so hat es die Bundesnetzagentur festgelegt.

Der Satz steht 20 Jahre

Was am Tag der Inbetriebnahme gilt, bleibt 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr unverändert – dieser Bestandsschutz steht in § 25 EEG.

Zum 1. August 2026 wird gekürzt

Ab dann nur noch 7,71 / 12,23 ct (≤ 10 kWp). Jedes Halbjahr Warten kostet dich Vergütung – und zwar über die gesamte Laufzeit.

Keine Mehrwertsteuer bis 30 kWp

Anlage und Speicher kaufst und montierst du zum Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) – dauerhaft, ohne Ablaufdatum.

Erträge bleiben steuerfrei

Bis 30 kWp je Einheit (max. 100 kWp gesamt) fällt auf deine Solar-Erträge keine Einkommensteuer an (§ 3 Nr. 72 EStG).

Für 2027 liegt eine Reform auf dem Tischgeplant

Ein Entwurf zum EEG 2027 will die feste Vergütung unter 25 kWp durch Direktvermarktung ablösen – noch nicht beschlossen. Wer 2026 ans Netz geht, ist raus aus dem Risiko.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zur PV-Förderung

HöheWie viel Einspeisevergütung bekomme ich 2026?
Nimmst du eine Anlage bis 10 kWp zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb, bekommst du 7,78 ct je eingespeister Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung – bei Volleinspeisung sind es 12,34 ct (Werte der Bundesnetzagentur). Anlagenteile über 10 kWp werden niedriger vergütet. Zum 1. August 2026 rutscht der Satz um rund ein Prozent auf 7,71 bzw. 12,23 ct.
GarantieWie lange bleibt mein Vergütungssatz stabil?
20 Jahre – plus die Monate bis zum Ende deines Inbetriebnahmejahres. Diesen Bestandsschutz regelt § 25 EEG. Der Satz, den du dir 2026 sicherst, trägt dich also bis weit in die 2040er, ganz gleich wie sich die Förderung danach entwickelt.
EEG 2027Fällt die feste Vergütung 2027 wirklich weg?
Beschlossen ist bislang nichts. Es kursiert ein Referentenentwurf zum EEG 2027, der für neue Anlagen unter 25 kWp die feste Vergütung durch eine Direktvermarktung ersetzen möchte – aber weder Gesetz noch Kabinettsbeschluss. Und selbst wenn er kommt: Wer vorher am Netz ist, behält seine Konditionen. Wir behalten den Stand für dich im Blick.
MehrwertsteuerZahle ich Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher?
Nein. Für Kauf und Montage von Photovoltaik und Batteriespeicher bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Diese Regelung ist dauerhaft angelegt und drückt deine Anschaffungskosten unmittelbar.
SteuerSind meine Solar-Erträge steuerpflichtig?
In aller Regel nicht: Bei Anlagen bis 30 kWp je Einheit (höchstens 100 kWp gesamt) bleiben sowohl die Einspeisevergütung als auch der selbst genutzte Strom einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) – die Gewinnermittlung entfällt. Das ersetzt keine Steuerberatung; die Feinheiten klärt dein Steuerberater.
Voll vs. ÜberschussVoll- oder Überschusseinspeisung – was bringt mehr?
Meistens Überschuss: Du deckst einen Teil deines Verbrauchs selbst und ersetzt damit teuren Netzstrom (oft 25–35 ct) – dieser Eigenverbrauch ist in der Regel mehr wert als die reine Einspeisung. Volleinspeisung bringt den höheren ct-Satz und lohnt vor allem, wenn du selbst kaum Strom brauchst. Der Rechner oben zeigt dir beide Wege – welcher zu dir passt, rechnen wir gemeinsam durch.
PV + WärmepumpePassen Photovoltaik und Wärmepumpe zusammen?
Ausgezeichnet: Der Strom vom eigenen Dach treibt die Wärmepumpe an und senkt deine Heizkosten spürbar. Gefördert wird beides getrennt – die Wärmepumpe über die KfW-Heizungsförderung, die PV über die Einspeisevergütung. Wie viel Zuschuss für die Wärmepumpe drin ist, rechnest du in unserem Förder-Rechner aus.

Der größte Hebel für die Wirtschaftlichkeit ist dein Eigenverbrauch – und den steigern ein Batteriespeicher, cleveres Laden von Wärmepumpe und E-Auto sowie smarte Steuerung. Planst du auch eine Wärmepumpe? Rechne die Förderung im Wärmepumpen-Förder-Rechner durch.

Dein nächster Schritt

Wir rechnen deine PV-Anlage ehrlich durch.

Was sich lohnt, hängt von Dach, Verbrauch und deinen Zielen ab. Gib deine PLZ ein – deine Anfrage geht direkt an den Meisterbetrieb aus deiner Region, der Anlage, Speicher und Förderung aus einer Hand plant.

Meisterbetrieb finden →